Die digitale Personalakte: Was rein muss, was draussen bleibt

Die digitale Personalakte: Was rein muss, was draussen bleibt

Die Personalakte ist kein Sammelordner aller E-Mails, die je über einen Mitarbeiter geschickt wurden. Sie ist eine strukturierte, rechtlich relevante Dokumentation. Digital geführt, muss sie klareren Regeln folgen als in der Papierform.

Die vier Bereiche

Jede Personalakte besteht aus vier klaren Bereichen:

1. Stammdaten
Personalien, Kontakte, Ausweise, Versicherungsdaten. Die "ID" des Mitarbeiters.

2. Vertragliche Dokumente
Arbeitsvertrag, Nachträge, Vollmachten, spezielle Vereinbarungen. Das "Was wurde vereinbart?"

3. Arbeitsbezogene Dokumente
Stellenbeschriebe, Aufgabenprofile, Weiterbildungsbescheinigungen, Zeugnisse. Das "Was wurde geleistet?"

4. Vorgänge und Beurteilungen
Feedback-Gespräche, Standort-Dokumente, Abmahnungen, Würdigungen. Das "Wie hat es sich entwickelt?"

Was unbedingt rein muss

Vertragliche Dokumente:

Stammdaten-Dokumente:

Laufende Dokumente:

Was nicht rein soll

Grundsätzlich keine gesundheitsbezogenen Daten:

Ausnahmen: Arbeitsunfälle (UVG-relevant) und Sachverhalte, die direkt arbeitsbezogen sind (z.B. arbeitsmedizinische Gutachten nach Unfall).

Keine privaten Informationen:

Keine Alltagsgespräche:

Die Personalakte ist kein Gedächtnisprotokoll — sie ist juristisch relevante Dokumentation.

Aufbewahrungsfristen

Bewerbungsunterlagen von abgelehnten Kandidat:innen: maximal 3 Monate nach Absage, dann löschen.

Zugriffsrechte

Typisches Zugriffsregime in einem KMU:

Das Regime muss schriftlich dokumentiert und jede Änderung nachvollziehbar sein.

Rechte der Mitarbeitenden

Auskunftsrecht (DSG Art. 25): Jede Person darf alle Daten über sich einsehen. Umsetzung: innert 30 Tagen, kostenlos.

Berichtigung: Falsche Daten müssen korrigiert werden.

Löschung: Unnötige Daten müssen gelöscht werden (ausser gesetzliche Aufbewahrungspflichten).

Widerspruch: Gegen Datennutzung, die über den ursprünglichen Zweck hinausgeht.

Dokumente aufnehmen: die 3-Fragen-Regel

Bevor ein Dokument in die Personalakte aufgenommen wird, drei Fragen:

1. Ist es arbeitsrelevant? (Nein → raus)
2. Ist es dauerhaft relevant? (Nein → nur temporäre Ablage)
3. Würde ich es dem Mitarbeiter zeigen wollen? (Nein → Vorsicht)

Wenn drei Mal ja: rein. Sonst nicht.

Audit-Log

Digital geführte Personalakten sollten jeden Zugriff protokollieren:

Nicht um zu überwachen, sondern um bei Streitfällen (oder Datenpannen) nachweisen zu können, was passiert ist.

Mit HRio ist jedes Personalstammblatt strukturiert, jeder Zugriff geloggt, die Aufbewahrungsfrist automatisch überwacht — und nach Ablauf der 10 Jahre wird die Akte systematisch gelöscht oder anonymisiert.

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