Das Schweizer Arbeitszeugnis ist ein Kunstwerk der präzisen Formulierung. OR Art. 330a garantiert jeder Arbeitnehmerin Anspruch auf ein Zeugnis, das drei Bedingungen erfüllen muss: vollständig, wahr, wohlwollend.
Aufbau
Ein vollständiges Arbeitszeugnis enthält immer:
1. Personalien (Name, Geburtsdatum)
2. Dauer des Arbeitsverhältnisses
3. Genaue Funktionsbezeichnung
4. Aufgaben und Verantwortlichkeiten (ausführlich!)
5. Leistungsbeurteilung
6. Verhaltensbeurteilung
7. Austrittsgrund (optional, auf Wunsch)
8. Schlussformel
9. Datum und Unterschrift
Die Schweizer Bewertungsskala
Die Zeugnisformel hat sechs Stufen:
- Sehr gute Leistung: "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"
- Gute Leistung: "stets zu unserer vollen Zufriedenheit"
- Befriedigend: "zu unserer vollen Zufriedenheit"
- Ausreichend: "zu unserer Zufriedenheit"
- Knapp genügend: "im Grossen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit"
- Ungenügend: "bemühte sich..."
Die Formulierungen wirken für Aussenstehende identisch. Für HR-Profis sind sie präzise Grade.
Die häufigsten Geheimcodes
"Verliess die Firma im besten Einvernehmen" — korrekt und wohlwollend.
"Schied auf eigenen Wunsch aus" — neutral, kein Problem.
"Wir danken ihr für ihre Arbeit und wünschen alles Gute" — positive Grundhaltung.
"Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute" (ohne Dank!) — Warnsignal.
"War stets pünktlich" (als Hauptaussage) — schlechtes Zeichen, weil nur Nebensächlichkeiten gelobt werden.
"Sie erledigte alle ihr übertragenen Aufgaben" — neutrale Leistung, nicht aktiv.
Fallen
- Keine negativen Aussagen ohne Belege.
- Keine Krankheiten erwähnen (ausser sie waren für das Arbeitsverhältnis prägend).
- Kein doppelter Boden: was steht, muss stimmen.
- Schlussformel muss wohlwollend sein — auch bei Kündigung durch Arbeitgeber.
Textbausteine, die funktionieren
"Frau X verfügt über ausgezeichnete Fachkenntnisse, die sie laufend weiterentwickelt. Sie arbeitet selbstständig, strukturiert und zuverlässig. Komplexe Aufgaben erfasst sie rasch und setzt sie effizient um. Ihr Urteilsvermögen ist differenziert, ihre Entscheidungen sind tragfähig."
"Im Umgang mit Kunden und Kollegen zeigt sich Frau X freundlich, hilfsbereit und verbindlich. Sie ist im Team sehr geschätzt."
Fristen und Formales
- Der Anspruch entsteht bei Austritt — nicht erst auf Nachfrage.
- Unterschreiben muss jemand mit Zeichnungsberechtigung.
- Geschäftspapier mit Firmenlogo, nicht Briefbogen "Privat".
- Dokumentieren Sie alle Entwürfe: bei Streit zählt die schriftliche Fassung.
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